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Der Sprachnachweis für die Einbürgerung (B1)

Für die Einbürgerung wird Deutsch auf B1 verlangt. Vier verschiedene Zertifikate erfüllen das; welches Sie ablegen, hängt vor allem davon ab, ob Sie einen Integrationskurs besucht haben.

Zuletzt aktualisiert: 2026-09-14

Für die Einbürgerung verlangt § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ausreichende Deutschkenntnisse auf Niveau B1. B1 heißt: sich zu vertrauten Themen aus Alltag und Beruf äußern, den Hauptpunkt eines Textes erfassen und Erfahrungen beschreiben können.

Verwirrend ist meist nicht das Zertifikat selbst, sondern die Zahl der Möglichkeiten: telc B1, Goethe B1, ÖSD B1 und der Deutsch-Test für Zuwanderer, die Abschlussprüfung des Integrationskurses. Alle vier werden anerkannt, sind aber nicht dasselbe. Dieser Ratgeber zeigt, welcher zu Ihrer Situation passt und was neben dem Sprachnachweis verlangt wird.

Welche Zertifikate werden anerkannt?

Diese Seite dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Die Voraussetzungen ändern sich und die Praxis unterscheidet sich zwischen den Bundesländern; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

  • telc Deutsch B1 (Zertifikat Deutsch) — die in Deutschland am leichtesten verfügbare Option, mit häufigen Terminen an Volkshochschulen.
  • Goethe-Zertifikat B1 — modular; Sie können die vier Fertigkeiten getrennt ablegen und mit getrennten Zeugnissen abschließen.
  • ÖSD Zertifikat B1 — das Österreichische Sprachdiplom, ebenso anerkannt.
  • Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit dem Ergebnis B1 — die Abschlussprüfung des Integrationskurses.
  • Höhere Zertifikate (B2, C1, C2) erfüllen die B1-Anforderung ohnehin.
  • Ein deutscher Schulabschluss oder ein Studium in deutscher Sprache kann die Anforderung ebenfalls erfüllen; fragen Sie Ihre Behörde.

DTZ oder telc B1?

Der größte Unterschied: Der DTZ ist eine skalierte Prüfung, telc B1 wird bestanden oder nicht. Beim DTZ legen Sie eine Prüfung ab, und das Ergebnis wird als A2 oder B1 bescheinigt; bei telc B1 erhalten Sie ein Zeugnis, wenn Sie die Grenze erreichen, und sonst nicht.

Der DTZ prüft vier Fertigkeiten: Der schriftliche Teil dauert etwa hundert Minuten (Hören, Lesen, Schreiben), der mündliche etwa sechzehn Minuten. Hören und Lesen umfassen zusammen fünfundvierzig Aufgaben; etwa zwei Drittel richtig zu lösen erreicht die Grenze für B1. Für ein Gesamtergebnis B1 brauchen Sie B1 im Sprechen und B1 in mindestens einem schriftlichen Bereich (Hören und Lesen oder Schreiben).

telc B1 hat fünf Prüfungsteile, und der schriftliche wie der mündliche Teil müssen jeweils ihre eigene Grenze erreichen. Die Sprachbausteine sind ein eigener Teil; beim DTZ gibt es so etwas nicht.

DTZtelc B1
Für wenTeilnehmende eines IntegrationskursesAlle
ErgebnisA2 oder B1 (skaliert)Bestanden oder nicht
PrüfungsteileHören, Lesen, Schreiben, SprechenLesen, Sprachbausteine, Hören, Schreiben, Sprechen
Teil SprachbausteineNeinJa
GebührFür Kursteilnehmende meist kostenlos155–205 € je nach Zentrum
WiederholungDie ganze Prüfung; keine AnrechnungDer nicht bestandene Teil allein, innerhalb von 12 Monaten
Unterstützung nach dem Nichtbestehen300 zusätzliche Stunden und eine kostenlose Wiederholung für regelmäßige TeilnehmendeKeine

Welchen sollten Sie wählen?

  • Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, kommt der DTZ ohnehin am Ende und ist meist kostenlos. Versuchen Sie zuerst ihn; mit B1 brauchen Sie keine zweite Prüfung.
  • Wenn Sie im DTZ A2 erreicht haben, steht Ihnen ein Anspruch auf dreihundert zusätzliche Stunden und eine kostenlose Wiederholung zu. Nutzen Sie das, bevor Sie ein telc B1 bezahlen.
  • Ohne Kurs oder nach aufgebrauchtem Anspruch ist telc B1 der praktische Weg: Termine sind leicht zu finden und das Format ist berechenbar.
  • Wer grammatisch stark, aber im Sprechen unsicher ist, profitiert vom eigenen Teil Sprachbausteine bei telc; wer im Sprechen stark ist, kommt mit der skalierten Struktur des DTZ besser zurecht.
  • Wenn Sie das Zertifikat auch für eine Bewerbung oder eine Berufsanerkennung nutzen wollen, sind telc oder Goethe breiter bekannt.

Was wird neben dem Sprachnachweis verlangt?

Ein Sprachzertifikat allein genügt nicht. Hinzu kommt der Einbürgerungstest, auch bekannt als „Leben in Deutschland“: dreiunddreißig Fragen, sechzig Minuten, mindestens siebzehn richtig. Dreißig Fragen stammen aus dem bundesweiten Katalog, drei beziehen sich auf Ihr Bundesland.

Wer den Integrationskurs abschließt und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhält, ist im Vorteil: Dieses Dokument kann sowohl das B1-Ergebnis aus dem DTZ als auch den Test „Leben in Deutschland“ nachweisen.

Darüber hinaus zählen Aufenthaltsdauer, die Sicherung des Lebensunterhalts, das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Straffreiheit. Seit Oktober 2025 gilt wieder eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren; die zeitweise vorgesehene Einbürgerung nach drei Jahren wurde abgeschafft.

Wie lange ist das Zertifikat gültig?

Für Sprachzertifikate gibt es keine gesetzliche Gültigkeitsfrist. Manche Behörden setzen jedoch eine Grenze von fünf bis zehn Jahren, um aktuelle Kenntnisse sicherzustellen. Haben Sie ein älteres B1-Zeugnis, fragen Sie vor dem Antrag bei Ihrer Behörde nach; eine neue Prüfung ist womöglich nicht nötig.

So bereiten Sie sich vor

  • Zuerst messen. Schreiben Sie einen vollständigen B1-Modelltest mit echter Zeit; ohne zu wissen, ob die schriftliche oder die mündliche Seite schwach ist, verlieren Sie Zeit.
  • Das Sprechen nicht vernachlässigen. Bei telc B1 ist der mündliche Teil eine eigene Gruppe, die der schriftliche nicht ausgleicht; beim DTZ braucht ein Gesamtergebnis B1 ein B1 im Sprechen.
  • Sprachbausteine regelmäßig üben. Für telc-Teilnehmende sind hier die Punkte am schnellsten zu holen, weil es um Mustererkennung geht.
  • Schreiben mit Bausteinen üben. Die B1-Schreibaufgabe verlangt eine bestimmte Textsorte; Einleitung, Hauptteil und Schluss auswendig zu können kommt vor dem Inhalt.
  • Die letzten zwei Wochen mit vollständigen Modelltests. Zeitdruck lernt man nur unter Zeit.

Häufige Fragen

›Wird telc B1 für die Einbürgerung anerkannt?

Ja. telc Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1, ÖSD Zertifikat B1 und ein DTZ mit dem Ergebnis B1 gehören zu den anerkannten Zertifikaten. Höhere Niveaus zählen ebenso.

›Ich habe im DTZ A2 erreicht. Reicht das für die Einbürgerung?

Nein, die Einbürgerung verlangt B1. Wer A2 erreicht und regelmäßig am Integrationskurs teilgenommen hat, hat Anspruch auf dreihundert zusätzliche Stunden und eine kostenlose Wiederholung.

›Kann ich beim DTZ nur den nicht bestandenen Teil wiederholen?

Nein. Der DTZ muss vollständig wiederholt werden, frühere Teile werden nicht angerechnet. Die Teilwiederholung gibt es nur bei telc B1, innerhalb von zwölf Monaten.

›Gibt es neben dem Sprachnachweis eine Prüfung?

Ja, den Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“: dreiunddreißig Fragen, sechzig Minuten, mindestens siebzehn richtig. Das Zertifikat des Integrationskurses kann diesen Test mit abdecken.

›Mein B1-Zeugnis ist fünf Jahre alt. Gilt es noch?

Gesetzlich laufen Sprachzertifikate nicht ab, manche Behörden setzen aber eine Grenze von fünf bis zehn Jahren. Fragen Sie vor dem Antrag bei Ihrer Behörde nach.

›Wie viele Jahre Aufenthalt sind nötig?

Seit Oktober 2025 gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren; die zeitweise vorgesehene Einbürgerung nach drei Jahren wurde abgeschafft. Fragen Sie für Ihren Fall bei der Behörde nach.

Finden Sie heraus, ob Sie für B1 bereit sind

Schreiben Sie den kostenlosen B1-Modelltest mit echter Zeit und sehen Sie, ob Sie die schriftliche und die mündliche Grenze getrennt erreichen.

Quellen

  1. BAMF — Einbürgerung
  2. BVA — Informationen zum Einbürgerungstest
  3. g.a.s.t. — Der DTZ auf einen Blick
  4. BAMF — DTZ Handbuch und Testbeschreibung (PDF)
  5. telc Prüfungsregularien (gültig ab 15.04.2025) — Wiederholung und Anrechnung

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